Ihr Weg zu uns

Wir führen logopädische Behandlungen auf Weisung eines Arztes durch.

Dafür erhalten gesetzlich Versicherte von ihrem Arzt eine logopädische Verordnung. Damit kommen Sie dann zu uns. Wir rechnen die Verordnung dann nach erbrachter Leistung ab.

Versicherte über 18 Jahren müssen in der Regel eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt 10 Euro plus 10% des Verordnungswertes. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, bringen Sie bitte den entsprechenden Nachweis mit.

 

Privat Versicherte benötigen ein Privatrezept vom Arzt und schließen mit uns einen individuellen Behandlungsvertrag ab. Es kann sein, dass die private Kasse und/oder die Beihilfestelle nicht alle Kosten vollständig übernehmen, da es keine festgelegte Gebührenordnung für therapeutische Leistungen gibt. Daneben sind die Beihilfehöchstsätze generell nicht kostendeckend vorgesehen und haben für die Preisgestaltung keinerlei Relevanz, da diese nur das Verhältnis zwischen Beamten und ihrem Dienstherren regeln.

Es kann auch sein, dass Ihr Tarif einzelne Heilmittel (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie) ausschließt. Wenn Sie mit unserer Praxis einen Behandlungsvertrag abschließen sind Sie in jedem Fall zur Zahlung der vereinbarten Leistungen verpflichtet, wenn diese erbracht wurden. 

Gegebenenfalls informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Kasse /Beihilfestelle. Gerne machen wir für Sie einen Kostenvoranschlag.

 

Hausbesuche:

Bei ärztlicher Verordnung führen wir auch Hausbesuche durch.

 

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